AGB Regental FIT

1. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Regental FIT zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Regental FIT kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Regental FIT das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag durch die Willensbekundung zustande. Jedes Mitglied unterliegt dabei der Hausordnung.

Durch Eingabe der Daten auf dem Webformular und anschließendes Klicken auf den Button „Jetzt Mitgliedschaft beantragen“ beantragen Sie eine Mitgliedschaft in unserem Club. Wir nehmen den Antrag an durch Zusendung einer E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.

 

 

Der Fitnessstudio Betreiber speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsinformationen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular dem Kunden per E-Mail zu. Ausserdem sind diese Daten unserer Website , www.regentalfit.de zu entnehmen.

2. Dauer der Mitgliedschaft/Kündigungsfristen: Die Mitgliedschaft ist mit der Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündbar. Nach Beendigung der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und ist währenddessen mit einer Frist von 1 Monaten,jeweils zum Monatsende, kündbar. Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der genannten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich.Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform und sind zu richten an Regental FIT , Am Gewerbegebiet 3 , 93194 Walderbach. post@regentalfit.de Vor Ort im Studio werden keine Kündigungen entgegengenommen.

3. Die gewählten Beiträge sind monatlich vom Kunden im Voraus zu entrichten. Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug um mehr als zwei Monatsbeiträge ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch Regental FIT möglich und der noch offene Gesamtbetrag wird als Schadensersatzanspruch geltend gemacht und eingezogen. Bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften berechnen wir dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren plus Mahngebühren.

4. Das einmalige Aufnahme- und Startpaket kostet € 60 Euro – Ausnahme sind nur bei passenden Aktionen abgeschlossene Verträge.Das Aufnahmepaket wird mit Vertragsbeginn fällig.Auch bei Ruhezeiten bleibt eine Beitragspflicht für den im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Vertragszeitraum bestehen und verlängert sich um den Zeitraum der Ruhezeit (ärztlich verschriebene Atteste müssen eine Mindestausfallzeit von 6 Wochen vorweisen, damit eine Ruhezeit in Anspruch genommen werden kann). Für das eintragen einer Ruhezeit wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € berechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Die außerordentliche Kündigung wird erst zum Zeitpunkt mit der Einreichung der notwendigen Nachweise rechtskräftig. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattungen von Beiträgen bzw. anteiligen Aufnahme- und Servicegebühren. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus fällig.

5. Die Mitgliedschaft bei Regental FIT ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, den Zutrittscode nur persönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von€250,00 – Jedes vergehen wir ausserdem zur Anzeige gebracht.Bei Studioneueröffnung wird der Mitgliedsbeitrag erstmalig zum Zeitpunkt der tatsächlichen Studioeröffnung (Beginn des Trainingsbetriebes) eingezogen. Bei Verspätungen der Neueröffnung verschiebt sich der Zeitpunkt des ersten Beitragseinzuges um die Dauer der Verspätung. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

6. Soweit der dem Mitglied überlassene QR Code durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird, und hierdurch dem Regental FIT Schaden entsteht, werden die entsprechenden Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied geltend gemacht.

7. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenstände oder Geld wird die Haftung durch Regental FIT ausgeschlossen.Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

8. Erkrankungen und eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen entbinden den Kunden nicht von den Verpflichtungen dieser Vereinbarung. Bei Erkrankung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Ruhevereinbarung mit dem Studio vereinbart werden. Das ärztliche Attest muss die Dauer der Erkrankung beinhalten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die Ruhezeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Das Mitglied hat dem Regental FIT, Änderungen seiner Bankverbindung oder Anschrift unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

10. Regental FIT ist berechtigt nach Beendigung der Erstlaufzeit, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag an den jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz anzugleichen.

11. Hiermit willige ich ein, dass zum Zweck der Bonitätsprüfung eine Auskunft bei der Creditreform/CEG eingeholt werden kann.

12. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

13. Sollte eine Bestimmung dieser Mitgliedsvereinbarung unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der Mitgliedsvereinbarung im übrigen unberührt.Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben

14. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Sowie bei berechtigtem Interesse an einen Anwalt oder Inkasso-Unternehmen.

15. Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Nutzung der UV-Geräte untersagt. Das Solarium darf jeweils nur von einer Person maximal ein mal am Tag genutzt werden. Jeder Kunde hat Anspruch auf Beratung mit individueller Hauttypenbestimmung, Erstellung eines Besonnungsplans und Informationen über Nutzen und mögliche Risiken der Besonnung durch unsere Mitarbeiter. Die Benutzung der Solarien ist ohne vorherige Reservierung jederzeit während der Öffnungszeiten möglich. Termine werden nicht vergeben. Die Nutzung des Solariums geschieht auf eigene Gefahr. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, Allergien oder Pigmentstörungen sowie Herz- und Kreislaufbeschwerden ist vor dem ersten Sonnenbad ein Arzt zu befragen. Die Augen sind während der Besonnungszeit geschlossen zu halten, zusätzlich ist das Tragen einer Schutzbrille von gesundheitlicher Notwendigkeit, sie kann käuflich im Studio erworben oder kostenfrei ausgeliehen werden. Für gesundheitliche Beeinträchtigung, insbesondere Hautschädigungen, hervorgerufen durch unsachgemäße Nutzung der Solarien übernimmt Regental FIT keinerlei Haftung. Für Schäden, die während der Nutzung des Sonnenstudios, der Kabinen, der Solarien etc. auftreten, wird der Verursacher zur Haftung, bzw. Erstattung herangezogen.

 

16. Änderung Öffnungszeiten: Regental FIT behält sich vor,die Öffnungszeiten anzupassen bzw. zu ändern.Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Kürzung oder Schließung während Feiertagen oder dringend notwendigen Reparatur und Wartungsarbeiten.Ebenso ist eine vorübergehende Schließung durch Höhere Gewalt oder durch behördliche Anordnung möglich.Das Mitglied hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Beitragsreduzierung,da solche Fälle in der Preiskalkulation bereits zu gunsten des Mitgliedes berücksichtigt sind.Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich.

 

17. Regental FIT verpflichtet sich,Daten , die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben,nur im zwingend erforderlichen und angemessenen Umfang zu speichern.Zum Schutz der Mobilien und Immobilien,Durchsetzung des Hausrechts und der Diebstahl-und Vandalismusvorbeugung werden in den Studios die Trainingsflächen videotechnisch aufgezeichnet.Hinweise sind deutlich ausgeschrieben.Als berechtigte Interessen gelten Schutz des Eigentums,Verfolgung von Straftaten,Schutz vor Diebstahl und Vandalismus,Schutz von Kunden,Beweissicherung und Nachvollziehbarkeit bei Schäden und Unfall.Die gespeicherten Aufnahmen werden regelmäßig überschrieben.eine Löschung findet spätestens nach 48 Stunden statt.Mit Abschluss einer Mitgliedschaft erklärt sich das Mitglied damit einverstanden.

 

 

18. Widerrufsrecht bei Online-Verträgen:

Sie haben das Recht,binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Vertrag zu widerrufen.Die Frist beträgt 14 Tage ab der Buchung.Um ihr Widerrufsrecht auszuüben,bedarf es der Textform.Dieses Schreiben ist formlos zu richten an Regental FIT , Am Gewerbegebiet 3 , 93194 Walderbach. post@regentalfit.de Vor Ort im Studio werden keine Kündigungen entgegengenommen.

 

Schlussbestimmung:

Sollte eine der Formulierungen und Bestimmungen nicht gültig sein , aufgrund welcher Tatsache auch immer, tritt automatische und mit sofortiger Wirkung eine Regelung in diese AGB ein ,die dieser Bestimmung in Sinn und Zweck am nächsten kommt.